Finanz- und Lohnbuchhaltung

Dienstleistungen der laufenden Finanzbuchhaltung

  • Abholung Ihrer Unterlagen für die monatliche oder vierteljährliche Erfassung
  • Chronologische Sortierung und Ordnung Ihrer Buchhaltungsbelege
  • Kontieren und Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle mit modernster Schnittstellen-EDV
  • Erstellung fundierter Betriebswirtschaftlicher FiBu-Auswertungen
  • Liquiditätsplanung, Finanzierungskonzepte und Unternehmensberatung
  • Fakturierung, Controlling, Mahnwesen und offene Posten-Pflege
  • Zahlungsverkehr, Onlinebanking, EDV-Beratung und Büroorganisation

Finanzdienstleistung in Anspruch nehmen?

Dienstleistungen der laufenden Finanzbuchhaltung

  • Persönliche Betreuung, der Mandant steht im Mittelpunkt, enge Zusammenarbeit mit ihrem Steuerberater
  • Während der Geschäftszeiten telefonisch und persönlich für Sie erreichbar, flexibel, kurzfristig, individuell planbare Terminvereinbarungen
  • Belegabholservice im Raum Nürnberg/Fürth/Erlangen, termingerechte Bearbeitung, persönlicher Kontakt vor Ort
  • Kostengünstig anpassbares Preis-Leistungsverhältnis, auch Pauschalvereinbarung des Honorars möglich
  • Moderne EDV und Software, qualifizierte Fachleute
  • Einsparung von Personalkosten (keine Sozialaufwendungen, Urlaubs/Weihnachtsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall)
  • Sortierung der Belege, Büroservice mit Erledigung sämtlicher Schreiben, Erstellung von Brieflayouts

Dienstleistungen der laufenden Lohnbuchhaltung

  • Erstellung der monatlichen Lohnabrechnungen aller Arbeitnehmer und Aushilfslöhne
  • Erstellung der Lohnsteueranmeldungen an das Finanzamt und Beitragsnachweise an die Krankenkassen
  • Baulohnabrechnungen, Kurzarbeitergeld, Berufsgenossenschaftslisten und Meldungen
  • Bei Prüfungen der Sozialversicherungsträger und Behörden stehe ich an Ihrer Seite

Fordern Sie völlig unverbindlich ein Angebot für

die Erstellung Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung an.

Das genannte Dienstleistungsangebot im Sinne eines Buchhaltungsbüros bei der laufenden Finanzbuchhaltung umfasst ausschlieβlich das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle, die Erstellung der laufenden Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des § 6 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz.
Es erfolgt keine Steuer- und Rechtsberatung.